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Wien, am 16.01.07

 

 

 

 

 

 

 

Ref.: 

Ulrich Becker, www.tauchurlaub.biz

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Im Vollmachtsname einer von mir vertretenen Gruppe von 16 Sporttauchern teile ich Ihnen folgenden Sachverhalt, völlig unpräjudiziell für den weiteren Standpunkt meiner Mandanten und ohne daraus irgendwelche Anschuldigungen konstruieren zu wollen, mit:

 

 

Meine Mandanten haben mit schriftlicher Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung unter der Onlineadresse www.tauchurlaub.biz, repräsentiert von Ulrich Becker, Kontaktadresse Siedlerstraße 20, D-76865 Rohrbach, eine Pauschalreise, nämlich eine „Tauchsafari Vollcharter, Nordtour ab Sharm el Sheikh“ auf einen bestimmten Safariboot gebucht.

 

Meine Mandanten haben hiefür auch den Chartergesamtpreis fristgerecht auf das von Ulrich Becker genannte Konto überwiesen; ebenso haben meine Mandanten im Vertrauen darauf, dass diese Reise zustande kommt, die Flüge von Wien nach Sharm el Sheikh und retour gebucht und hiefür ebenfalls einen nicht unerheblichen Betrag ausgelegt.

 

Zwei Tage vor geplantem Reiseantritt hat Ulrich Becker meinen Mandanten per Email mitgeteilt, dass trotz ordnungsgemäßem Eingang des vollen Charterbetrages das gebuchte Schiff nicht zur Verfügung steht und dies mit angeblichen Malversationen der ägyptischen Agentur begründet.

 

Tatsache war jedenfalls, dass für die geplante Kalenderwoche das gebuchte Schiff nicht zur Verfügung stand, Herr Becker hat selbst per Email eingeräumt, dass es ihm nicht möglich ist, innerhalb dieser kurzen Zeit ein gleichwertiges Ersatzschiff aufzutreiben.

 

Mit gleichem Email hat Ulrich Becker mehrere, für meine Mandanten jedoch nicht akzeptable Ersatzlösungen (kleineres und weniger komfortables Schiff, gemischter Aufenthalt Hotel / Safariboot) angeboten, jedoch natürlich auch darauf hingewiesen, dass eine komplette Stornierung der Reise möglich wäre.

 

Meine Mandanten haben hievon Gebrauch gemacht und ordnungsgemäß die Reise, wohl auch nach allen Grundsätzen der österreichischen und deutschen Reiserechtsordnung, zu Recht storniert.

 

Ich habe nunmehr den Auftrag, seitens meiner Klienten den Charterpreis und auch die Auslagen für die Flugtickets zurückzufordern.

 

Ulrich Becker verschließt nunmehr gegenüber sämtlichen berechtigten Ansprüchen meiner Mandanten seine Ohren, behauptet nunmehr, weder Veranstalter noch Ansprechpartner noch Haftender zu sein, bestreitet Vertragsinhalte und stellt die Angelegenheit nun so dar, als ob Ulrich Becker alles getan hätte, um meinen Klienten einen Urlaub zu ermöglichen, versucht sich durch dergleichen Behauptungen aus jedweder Verantwortung gegenüber meinen Mandanten zu verabschieden.

 

Ich teile Ihnen dazu mit, dass ich seitens meiner Mandanten den Auftrag habe, mit sämtlichen nur denkbar möglichen rechtlichen Schritten, unter Einschaltung sämtlicher in Frage kommenden Behörden, seien dies Straf- oder Zivilgerichte, die Ansprüche meiner Mandanten zu verfolgen.

 

Meine Mandanten denken aber, dass es notwendig ist, darauf aufmerksam zu machen, und den Sachverhalt, wie er oben steht, dem interessierten Tauchreisepublikum zur Kenntnis zu bringen.

 

Es möge sich jeder Leser selbst ein Bild von der Situation machen.

 

Aus gegebenem Anlass möchten meine Mandanten darauf aufmerksam machen, mit welchen Schwierigkeiten, Unwägbarkeiten bzw. auch Unmöglichkeiten, seine gerechtfertigten Ansprüche rückzuverfolgen, gerechnet werden muss, wenn ausschließlich Internetbuchungen als Grundlage für Reiseverträge gewählt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen